Förderung
1. Staatliche Förderung:
Die SDS Meistervorbereitungskurse für den Teil 1 und den Teil 2 werden durch das Meisterbafög gefördert. Hierbei kann der Teilnehmer
- ein Darlehn in Höhe von 15.000 € beantragen, von dem 50% als Zuschuss des Staates gewährt werden, d.h. dieser Anteil ist nicht zurückzuzahlen!!
- Bei Bestehen der Meisterprüfung werden weitere 25% des Darlehns erlassen
- bei Gründung eines Betriebes mit mindestens 2 sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern wird der Rest erlassen
- zwei Jahre zins- und tilgungsfrei
- Rückzahlung über höchstens 10 Jahre mit 125 € pro Monat.
Weitere Infos unter www.meisterbafoeg.de und den Ausbildungsförderungstellen der Landratsämter.
2. durch Werbungskosten:
Als Werbungskosten können folgende Kosten als Fortbildungskosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden:
- Seminargebühren in voller Höhe
- Fahrtkosten 0,30 je gefahrenen Kilometer
- Üœbernachtungskosten
- Verpflegungsaufwand 24,00 EUR je Tag, pauschal
- Materialien, Fachliteratur, Instrumente, Aktenkoffer in voller Höhe
3. Finanzierung durch den Arbeitgeber:
Der Betrieb kann die Kosten bei entsprechender arbeitsvertraglicher Regelung bei folgenden Vortaussetzungen in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzen:
- Regelung zur Kostenübernahme bei Weiterbildung
- Regelung zur betrieblichen Veranlassung
- eine Bindungsfrist mit Rückzahlungsklausel
Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 14.12.1990, Bundessteuerblatt 1991 II, Seite 305. Es lohnt sich!