SDS Meisterschule

...neben dem Beruf zum Meister!

Förderung


1. Staatliche Förderung:

Die SDS Meistervorbereitungskurse für den Teil 1 und den Teil 2 werden durch das Meisterbafög gefördert. Hierbei kann der Teilnehmer

  • ein Darlehn in Höhe von 15.000 € beantragen, von dem 50% als Zuschuss des Staates gewährt werden, d.h. dieser Anteil ist nicht zurückzuzahlen!!
  • Bei Bestehen der Meisterprüfung werden weitere 25% des Darlehns erlassen
  • bei Gründung eines Betriebes mit mindestens 2 sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern wird der Rest erlassen
  • zwei Jahre zins- und tilgungsfrei
  • Rückzahlung über höchstens 10 Jahre mit 125 € pro Monat.

Weitere Infos unter www.meisterbafoeg.de und den Ausbildungsförderungstellen der Landratsämter.


2. durch Werbungskosten:

Als Werbungskosten können folgende Kosten als Fortbildungskosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden:

  • Seminargebühren in voller Höhe
  • Fahrtkosten 0,30 je gefahrenen Kilometer
  • Üœbernachtungskosten
  • Verpflegungsaufwand 24,00 EUR  je Tag, pauschal
  • Materialien, Fachliteratur, Instrumente, Aktenkoffer in voller Höhe


3. Finanzierung durch den Arbeitgeber:

Der Betrieb kann die Kosten bei entsprechender arbeitsvertraglicher Regelung bei folgenden Vortaussetzungen in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzen:

  • Regelung zur Kostenübernahme bei Weiterbildung
  • Regelung zur betrieblichen Veranlassung
  • eine Bindungsfrist mit Rückzahlungsklausel

Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 14.12.1990, Bundessteuerblatt 1991 II, Seite 305. Es lohnt sich!